Die Kosten
Wohnungstyp Wohnungs- Nr. Geschoss Brutto Wohnfläche Balkon-, Sitzplatzfläche Preis Status
2 ½ Zi-Wohnung Piz Toissa Erdgeschoss 51 m2 Sitzplatz -.- CHF verkauft
3 ½ Zi-Wohnung Piz Arblatsch Erdgeschoss 90 m2 7.5 m2 (SiPl) -.- CHF verkauft
2 ½ Zi-Wohnung Piz Martegnas Erdgeschoss 56 m2 7.5 m2 (SiPl) -.- CHF verkauft
3 ½ Zi-Wohnung Piz Arlos 1. Obergeschoss 63 m2 9.0 m2 -.- CHF verkauft
3 ½ Zi-Wohnung Piz Cartas 1. Obergeschoss 71 m2 9.5 m2 -.- CHF verkauft
3 ½ Zi-Wohnung Piz Mez 1. Obergeschoss 78 m2 9.5 m2 -.- CHF verkauft
4 ½ Zi-Wohnung Piz Forbesch 2. Obergeschoss 137 m2 9.0 m2 & 9.0 m2 -.- CHF verkauft
3 ½ Zi-Wohnung Piz Curvér 2. Obergeschoss 78 m2 9.5 m2 -.- CHF verkauft
4 ½ Zi-Wohnung Piz d’Err Dachgeschoss 137 m2 9.5 m2 & 9.0 m2 855’000.- CHF verfügbar
3 ½ Zi-Wohnung Piz Mitgel Dachgeschoss 78 m2 9.5 m2 -.- CHF verkauft

Tiefgarage:
Einzelplatz : CHF 30‘000.– (Ein Abstellplatz pro Einheit ist obligatorisch)
Zusatzparkplatz : CHF 20‘000.–

Zahlungsplan / Kaufpreistilgung

Anzahlung bei Reservation:
5% des Kaufpreises
bei Beurkundung Kaufvertrag:1/3 Kaufpreis inkl. Anzahlung
bei Rohbauvollendung (Aufrichte):1/3 Kaufpreis
bei Bezugsbereitschaft:1/3 Kaufpreis
 

Gebühren

Grundbuch & Verschreibungskosten ca. 3% zu Lasten des Käufers
 

Allgemeine Informationen

Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Realisierung des Gebäudes sind im Kaufpreis enthalten. Kaufnebenkosten sind im
Rahmen der üblichen Handänderung von Liegenschaften geregelt Alle angegebenen Budgetpreise verstehen sich inkl. 8% MwSt.
Die angegebenen Budgetpreise für Kücheneinbauten inkl. Apparate, sowie der kompletten Sanitärapparate inkl. Garnituren, Handtuchradiator elektrisch und Montage derselben verstehen sich als reine Netto-Preise.
Die angegebenen m2-Preise für Bodenbeläge, sowie Keramik-Wandbeläge in den Nasszellen verstehen sich als fertig verlegter m2-Preis inkl. sämtlichen Nebenarbeiten und Zuschlägen (Netto-Preise).
 
Änderungen und Anpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vorbehalten bleiben auch allfällige behördliche Bauauflagen, welche im Rahmen des Bauprojektverfahrens behördlich verlangt, resp. erforderlich sind.

Die Schätzungsgebühren, sowie wertvermehrende und erweiterte Wohnungsausbauten, welche Auswirkungen auf die Gebührenrechnung der Gemeinde haben werden dem jeweiligen Käufer nachbelastet.

Die Prospektdokumentation ist kein Vertragsdokument!


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